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Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen

Online-Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das nach der Dateneingabe erzeugte, von Ihnen ausgedruckte und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebene Dokument samt Grundschulunterlagen im Hohenstaufen-Gymnasium bis spätestens 09.03.2023 abgegeben bzw. eingeworfen wird.

Pflichtfelder sind mit einem Stern* gekennzeichnet und müssen ausgefüllt werden, die anderen Angaben sind freiwillig.

Schülerdaten:
Geschlecht*:


Geschwisterkind am HoGy:

Interesse an der Streicher-AG:

Einwilligung zur Erstellung einer Klassenliste
Zur Erleichterung des Schulbetriebes wäre es hilfreich, wenn in jeder Klasse eine Adress-, Email- und Telefonliste erstellt würde, um notfalls mittels Telefonkette / Emailverteiler bestimmte Informationen zwischen Eltern/ Schülern weiterzugeben. Für die Erstellung einer solchen Liste, die Name, Vorname , Adresse, Telefonnummer, Emailadresse des Schülers/ der Schülerin enthält, und für die Weitergabe an alle Eltern bzw. Elternvertreter der klassenangehörigen Schülerinnen und Schüler bestimmt ist, benötigen wir Ihr Einverständnis. Diese Einwilligung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.


Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos, auf denen mein Kind bei Schulveranstaltungen zu sehen ist - auf der Homepage, im Hogy-Infoblatt oder in der Presse. Diese Einwilligung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.

Schwimmunterricht - mein Kind ist ein:

Schwimmunterricht - Teilnahme:

Anmeldung für die verlässliche Ganztagsbetreuung Montag bis Donnerstag von 7.35 Uhr bis 15.35 Uhr (außer an Tagen mit Sonderveranstaltungen, wie Ausflug, Wintersporttag, o.ä.) verbindlich für das ganze Schuljahr 2024/2025.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind an 3 oder 4 Tagen anzumelden:




Daten der Erziehungsberechtigten:



Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten:
Sorgeberechtigt:

Auskunftsberechtigt:

Hinweis an die Sorgeberechtigten zur Datenweitergabe:
Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es unterscheidet verschiedene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstellationen – mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben – sind:
  1. Zusammen lebende Eltern: Gemeinsames Sorgerecht (§1626 BGB) = Mitteilung von Daten an beide Elternteile grundsätzlich zulässig.

  2. Dauernd getrennt lebende Eltern: Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, gerichtlich ist etwas anderes geregelt (§ 1671 BGB) = Mitteilung grundsätzlich an beide Elternteile zulässig, aber bei gerichtlicher anderer Entscheidung Übermittlung nur an den festgelegten Sorgeberechtigten.

  3. Lebensgemeinschaften: Unverheiratete Partner mit gemeinsamen Kindern (§1626 BGB): a.) Gemeinsames Sorgerecht bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung des Kindesvaters: Übermittlung an beide Elternteile, ansonsten nur an die Mutter.

Besonderheiten:
Diese Angaben dienen der individuellen Förderung und ganzheitlichen Betreuung Ihres Kindes, sind freiwillig und haben keinerlei Auswirkung auf die Anmeldung an unserer Schule.





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