Unterrichtsfächer

Hausordnung

Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände innen und außen, einschließlich der Mensa und der Sportstätten.

Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir mit vielen Menschen zusammenleben und zusammenarbeiten. Da ist es selbstverständlich, dass wir alle aufeinander Rücksicht nehmen und einander mit Toleranz und Achtung begegnen. Konflikte lösen wir grundsätzlich gewaltfrei. Jeder verhält sich so, dass alle ungestört lernen und arbeiten können.

Wir respektieren das Eigentum aller und bewahren es vor Beschädigungen. Das Mitführen von Wertgegenständen (auch elektronischen Geräten) erfolgt allerdings auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.

Wir fühlen uns alle für die Einrichtungen der Schule verantwortlich und nutzen sie so, dass sie möglichst lange erhalten bleiben.
Wer dennoch Schaden anrichten sollte, muss für die Folgen einstehen.

Wir sind alle für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände gleichermaßen zuständig.

Vor Beginn des Unterrichts und nach Unterrichtsschluss informieren sich alle Schülerinnen und Schüler am Schwarzen Brett bzw. am elektronischen Vertretungsplan im Eingangsbereich über Stundenplanänderungen und Vertretungen.

Die Klassenordner und Klassenordnerinnen säubern die Tafel, jedoch ist die ganze Klasse für die Sauberkeit des Raumes und der Tafel verantwortlich. In den Pausen wird gelüftet.

Mit dem Läuten gehen die Schülerinnen und Schüler in ihren Unterrichtsraum und legen ihre Arbeitsmaterialien auf den Tisch.

Sollte nach acht Minuten die Lehrkraft noch nicht erschienen sein, melden die Klassensprecher oder Klassensprecherinnen dies im Sekretariat.

Während einer Hohlstunde begeben sich die Schüler und Schülerinnen der Kursstufe in den Raum 109, alle anderen Schüler gehen in den Aufenthaltsraum.

Die Große Pause verbringen alle Schülerinnen und Schüler, auch die der Kursstufe im Erdgeschoss und auf dem Schulhof; diesen dürfen sie bis einschließlich Klasse zehn aus Gründen der Sicherheit – außer während der Mittagspause – vor dem Unterrichtsende nicht verlassen. Während der Großen Pause darf auch die Schülerbücherei benutzt werden.

In der Zehnminutenpause zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben alle Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen oder auf den Fluren.

Schülerinnen und Schüler, die unter 16 Jahre alt sind, dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nur mit Einverständnis ihrer Eltern verlassen.

Das Rennen und das Spielen mit Hartbällen in den Klassenzimmern, Gängen und auf den Treppen sind nicht erlaubt. Basketballspielen am Basketballkorb ist gestattet. Auf dem Schulgelände (mit Ausnahme der Sportstätten) dürfen zum Spielen sonst nur Softbälle verwendet werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Türen, Treppen sowie Gänge nicht blockiert werden. Auch das Schneeballwerfen ist verboten.

Private digitale Endgeräte bleiben von 7.35 Uhr bis zum Ende des eigenen Vormittagsunterrichtes, mindestens bis 12.40 Uhr und von 14.05 Uhr bis zum Ende des eigenen Nachmittagsunterrichtes nicht nur stumm-, sondern ausgeschaltet und in den Schultaschen verstaut. Kursstufenschülerinnen und Kursstufenschüler dürfen ihre Geräte im Oberstufenraum während ihrer Hohlstunden benutzen.

Ausnahmen von dieser Regelung können im Einzelfall von Lehrkräften oder dem Sekretariat gestattet werden.

Mit Erlaubnis des Fachlehrers oder der Fachlehrerin können Smartphones etc. als methodisch-didaktische Hilfsmittel zugelassen werden.

Die Mensa dient den Mahlzeiten und der direkten Kommunikation untereinander. Die Benutzung von Smartphones soll daher die Ausnahme sein.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung aller Betroffenen erlaubt.

Das Regelblatt bezüglich privater digitaler Endgeräte ist ein Teil dieser Hausordnung.

Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.

Nach Unterrichtsschluss sorgen alle dafür, dass die Klassenzimmer bzw. die Fachräume sauber und aufgeräumt verlassen werden. Die Stühle werden an den vorgeschriebenen Tagen nach der 5. bzw. der 6. Stunde und dem Nachmittagsunterricht hochgestellt.

Schülerinnen und Schüler, die keine AG besuchen, halten sich während der Mittagspause nicht im zweiten und dritten Obergeschoss auf.

Das Mitbringen oder Führen von gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.